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waffen-sachkunde.com

Waffensachkunde-Lehrgang mit eigener Waffensachkundeprüfung nach Waffengesetz  § 7 WaffG für Sportschützen, Sammler und Wachgewerbe / Security. Pulverlehrgang mit staatlicher Prüfung zum Pulverschein / Wiederladekurs / Schwarzpulverschein nach Sprengstoffgesetz § 9 SprengG für Wiederlader, Vorderlader und Böller. Unsere Zeugnisse umfassen auch die Schwarzpulver-Ersatzstoffe wie Pyrodex und TripleSeven. Selbstverständlich sind unsere Prüfungzeugnisse bundesweit gültig sowie vereins- und verbandsungebunden.Waffensachkunde
 
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Waffenschein / Security / Sicherheitsmitarbeiter ?
 
Sprengstoffschein / Pulverschein / Schwarzpulverschein ?
Wiederladen, Vorderladerschiessen, Böllern ?


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WSK1: Waffensachkunde für Sportschützen, Sammler (WBK)
WSK2: Aufbaulehrgang für Absolventen der WSK1
WSK3: Waffensachkunde für Sicherheitsgewerbe, Waffenschein
SSK: Lehrgänge für Wiederladen, Vorderladen, Böller
TEH: Lehrgang Taktische Erste Hilfe

WAFFENRECHT
Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition ua. den Nachweis der Waffensachkunde vor. Der Nachweis der Waffensachkunde nach den gesetzlichen Bestimmungen wird in der Regel durch das Ablegen einer staatlich anerkannten Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG erbracht. Es heisst dort:

§ 7 WaffG (Sachkunde)
(1) Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.
(2) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Vorschriften über die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, über die Prüfung und das Prüfungsverfahren einschliesslich der Errichtung von Prüfungsausschüssen sowie über den anderweitigen Nachweis der Sachkunde zu erlassen.

Die Dauer und Qualität des Unterrichts, die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse in der Waffensachkundeprüfung und die Prüfungsverfahren selbst sind je nach Prüfungsträger und Zulassungsbescheid natürlich unterschiedlich.

Zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung stehen entsprechende Literatur sowie vorbereitende Seminare zur Verfügung. Die Seminare werden von manchen Vereinen und Verbänden, sowie freien Lehrgangsträgern wie uns offeriert. Bei uns sind Lehrgang und Prüfung in einer Hand. Ein hochwertiges Farbskript ist im Preis inbegriffen, Sie benötigen keinerlei zusätzliche Literatur. Unsere Waffensachkunde- Teilnehmer kommen nicht nur aus dem Rhein-Main-Gebiet, Hessen und Rheinland-Pfalz sondern aus dem gesamten Bundesgebiet.

Sie möchten wie beim Führerschein Prüfungsfragen auswendig lernen? Es gibt zwei unverbindliche Fragenkataloge. Der eine ist kostenlos im Internet herunterzuladen. Den anderen verkauft ein bestimmter Sportverband. Beide sind natürlich völlig überflüssig, es sei denn, Ihr Prüfungsträger sichert Ihnen verbindlich zu, nur Fragen aus einem dieser Kataloge zu verwenden. Wir verwenden keinen dieser Kataloge. Wir möchten Ihnen ein Verständnis der Dinge beibringen, nicht die Kunst des Auswendiglernens.

Anderweitig zulässige Nachweise der Waffensachkunde ohne Prüfung, zB. für Polizeibeamte und Bundeswehrsoldaten, regelt die Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz (AllgVWaffG).

SPRENGSTOFFRECHT
Das Sprengstoffrecht der Bundesrepublik Deutschland schreibt für den Umgang (Wiederladen, Vorderlader-Schiessen, Böller-Schiessen usw.) mit explosionsgefährlichen Stoffen wie Treibladungsmittel (Nitrozellulosepulver = NC-Pulver, Schwarzpulver, Pyrodex, TripleSeven) eine Erlaubnis nach § 27 SprengG und dieser wiederum den Nachweis der Fachkunde vor. Der Nachweis der Fachkunde nach den gesetzlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der Verordnungen dazu wird in der Regel durch die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang und das Ablegen einer staatlichen Fachkundeprüfung nach § 9 SprengG erbracht werden. Es heisst dort:

§ 9 SprengG (Fachkunde)
(1) Den Nachweis der Fachkunde hat erbracht,
1. wer die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die beabsichtigte Tätigkeit durch ein Zeugnis nachweist oder
2. wer eine Prüfung vor der zuständigen Behörde bestanden hat.

Wer seine Patronen selbst herstellen möchte (Wiederladen, Handlader), oder Vorderlader bzw Böller schiessen möchte, kommt also nicht umhin, die entsprechenden Lehrgänge zu besuchen und die anschliessende Prüfung abzulegen. Die Dauer und Qualität des Unterrichts, die Anforderungen an die sprengtechnischen und sprengrechtlichen Kenntnisse in der Sprengstoff-Fachkundeprüfung, die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungsverfahren selbst sind je nach Prüfungsträger und Zulassungsbescheid natürlich sehr unterschiedlich.

Die Pulverlehrgänge werden seit 2002 ausschliesslich von freien Lehrgangsträgern wie uns durchgeführt. Staatliche Pulverlehrgänge, wie in den 1970ern üblich, sind meines Wissens ausgestorben. Bei uns finden alle Wiederladelehrgänge, Schwarzpulverlehrgänge, Böllerlehrgänge und die staatliche Prüfung im eigenen Hause statt. Ein hochwertiges Farb-Skript ist in der Lehrgangsgebühr inbegriffen, Sie benötigen keinerlei zusätzliche Literatur. Wir legen besonderen Wert auf die praktische Seite der Ausbildung. Auch die Bedienung der modernen halbautomatischen (progressiven) Ladepressen von Lee und Dillon sowie die Selbstherstellung (Giessen, Kalibrieren, Härten und Fetten) von Geschossen wird nicht nur vorgeführt sondern von den Teilnehmern praktisch geübt.

Anderweitig zulässige Nachweise der Fachkunde ohne Prüfung, zB. für Mitarbeiter in der Munitionsindustrie, regelt ebenfalls § 9 SprengG:

§ 9 SprengG (Fachkunde)
(2) Den Nachweis der Fachkunde hat ferner erbracht, wer
1. eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit ausgeübt hat oder
2. eine Ausbildung an einer Hochschule, einer Fachhochschule oder einer Technikerschule abgeschlossen und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit ausgeübt hat, sofern die Tätigkeit und die Ausbildung geeignet waren, die erforderliche Fachkunde zu vermitteln.

Diese Site wurde zuletzt aktualisiert am 5/18/2021. Alle Texte und Abbildungen stehen unter ©opyright.